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Eine Demonstration in Berlin nach Veröffentlichung des „Correctiv“-Berichts Anfang 2024.

© Imago/IPON

Tagesspiegel Plus

Urteil zu „Correctiv“-Bericht über „Remigration“: Was es zu lesen gab, war eine Gaukelei der Guten

Das Landgericht Hamburg wertet wesentliche Vorwürfe aus der Enthüllungsreportage zum „Masterplan“ als Meinung, nicht als Tatsache. Das sagt etwas darüber aus, was Leute auf die Straße bringt

Jost Müller Neuhof
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Das Landgericht Hamburg hat Klagen gegen den Bericht „Geheimplan gegen Deutschland“ der Rechercheplattform „Correctiv“ abgewiesen. Ein Teilnehmer des Treffens, von dem laut den Enthüllern „niemand erfahren sollte“, sowie dessen Initiator hatten die Unterlassung wesentlicher Aussagen verlangt. Es sollte nicht mehr behauptet werden dürfen, dass es um die „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ oder auch nur eine „Ausbürgerungsidee“ gegangen sei.

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